Geschichte

Die Stiftung der reformierten Kirchgemeinde Zürich (SERKZ) wurde am 26. Mai 2011 vom damaligen Stadverband der reformierten Kirchen der Stadt Zürich gegründet. Sie trug den Namen «Stiftung Verband der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden». Mit dem Zusammenschluss von 32 stadtzüricherischen Kirchgemeinden (mit Ausnahme von Witikon und Hirzenbach) und der Kirchgemeinde Oberenstringen am 1. Januar 2019 zu einer Kirchgemeinde änderte die Stiftung auch ihren Namen zu «Stiftung der reformierten Kirchgemeinde Zürich».

Zweck der Stiftung ist u. A. die Unterstützung von Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Landeskirche wohnhaft auf dem Gebiet der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen sowie von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Falle von Notlagen wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit und Invalidität, für welche Vorsorge-/Fürsorgeeinrichtungen keine Leistungen erbringen. Die Stiftung kann Studierende der Theologie und Studienarbeiten im theologisch-kirchlichen Umfeld unterstützen. Sie kann kirchlichen und sozialen Institutionen Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge gewähren. Weitere Informationen siehe Stiftungszweck.

Der ehemalige Stadtverband als Stifter widmete der Stiftung einen Betrag als Starkapital. Der Personalfonds des Stadtverbandes der reformierten Kirchgemeinden Zürichs hatte an seiner Sitzung vom 9. Mai 2012 die Überführung von einem Betrag in die damalige «Stiftung Verband der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden» bewilligt. Vorgesehen war vom damalgigen Vorstand des Stadtverbandes und der damaligen Zentralkirchenpflege, das Kapital um einen weiteren Betrag aus dem Personalfonds zu erhöhen. Ernst Danner von der Zentralkirchenpflege legte daraufhin mit weiteren Unterzeichnenden Rekurs gegen diesen Entscheid bei der landeskirchlichen Rekurskomission ein. Diese hat im September 2015 den Rekurs der Rekurrenten gutgeheissen. Der Verbandsvorstand und der Vorstand der Stiftung akzeptierten diesen Entscheid. Finanziell bedeutete dies, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, eine Geschäftsführung eingestellt werden konnte, noch von den Statuten vorgesehene Anlagekommission und Liegenschaftskommission eingesetzt wurden. Im Herbst 2022 verschlankte der Stiftungsrat deshalb sein Geschäfsreglement. Wie die meisten Stiftungen in der Schweiz darf auch die Stiftung Kirchgemeinde Zürich nach Art. 3 Ziff. 3 ihrer Statuten Uterstützungsbeiträge grundsätzlich nur aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens gewähren.

Erster Präsident der Stiftung war Dr. Martin Zollinger, der zugleich auch der Finanzvorsteher des Stadtverbandes war. Von 2015 bis 2019 war Ralph Kühne ihr zweiter Präsident, von 2019/2020 Henrich Kisker ihr dritter. Die Statuten sehen vor, dass mindestens zwei Personen des Stiftungsrates aus der Kirchenpflege Kirchgemeinde Zürich stammen, mindestens drei Personen aus dem Kirchenparlament. «Die Präsidentin/der Präsident und die weiteren Mitglieder des Stitfungsrates werden durch das Kirchgmeindeparlament gewählt» (Art. 5 Abs. 3 der Statuten).

Res Peter (Präsident)

Februar 2023